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Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden

Geschrieben amgeschrieben von Stefan, zuletzt aktualisiert am RSS Feed
In dieser Anleitung zeigen wir euch, wie ihr euer Balkonkraftwerk selbst anmelden könnt. Ein Balkonkraftwerk muss sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen als auch beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Bei der Anmeldung beim Netzanbieter kann man in der Regel von einem vereinfachten Anmeldeverfahren für steckerfertige Anlagen bis zu einer Leistung von 600 VA (Watt) profitieren.

Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden
Wir zeigen euch hier Schritt-für-Schritt wie ihr euer Balkonkraftwerk anmeldet. Dafür solltet ihr euch ca. 30 Minuten Zeit nehmen. Wenn ihr noch gar kein Balkonkraftwerk gebaut habt, empfehlen wir euch unsere Anleitung für ein eigenes Balkonkraftwerk für Anfänger.


Die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes ist Pflicht


Nach der Installation eures Balkonkraftwerkes müsst ihr dieses anmelden. Tut ihr das nicht, könnte theoretisch ein Bußgeld gegen euch verhängt werden. Die Vollstreckung eines Bußgeldes ist zwar unwahrscheinlich und bisher konnte ich auch keinen dokumentierten Fall dazu finden, aber wer möchte schon bei jedem Zählerwechsel Bauchschmerzen haben ?

Dabei ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes einfach und relativ schnell gemacht. Da so ein Balkonkraftwerk ja viele Jahre bei euch stehen soll, ist dieser Zeitaufwand meiner Meinung nach gerechtfertigt (auch wenn ich mir natürlich eine viel einfachere Lösung wünschen würde).


Eintragung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur


Zunächst einmal müssen wir das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren. Die Bundesnetzagentur stellt für die Anmeldung von PV-Anlagen einen Registrierungsassistenten zur Verfügung.

Die Eintragung im Marktstammdatenregister unterteilt sich in drei Schritte

  • Benutzerkonto anlegen und verifizieren (per E-Mail)

  • Registrierung als Anlagenbetreiber (auch Marktakteur genannt)

  • Anmeldung der PV-Anlage (jede Anlage wird als Einheit bezeichnet)



Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden

Im ersten Schritt wird nur der Vorname, der Nachname, das Geburtsdatum sowie eine E-Mail Adresse benötigt.

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Nachdem ihr euch ein Benutzerkonto angelegt habt, müsst ihr dieses noch aktivieren. Dazu hat auch die Bundesnetzagentur eine E-Mail and die von euch angegebene Adresse gesendet. Diese E-Mail sollte in der Regel innerhalb von 10 Minuten bei euch im Postfach ankommen. Sollte dies nicht der Fall sein, prüft den Spam-Ordner eures E-Mail Programmes.

In der E-Mail gibt es einen Link auf den ihr klicken müsst. Die E-Mail sieht dann so aus:

Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden

Hat alles funktioniert, sollte euer Benutzerkonto dann freigeschaltet sein und ihr könnt mit der Anmeldung eures Balkonkraftwerkes fortfahren. Dazu müsst ihr euch mit eurem Benutzernamen und dem von euch gewählten Passwort anmelden.

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Nun folgt im zweiten Schritt die Registrierung als Anlagenbetreiber bzw. Marktakteur. Auch hier werden nur ganz gewöhnliche Daten von euch benötigt wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und eure Adresse. Anhand der Adresse wählt der Assistent automatisch das richtige Bundesland und euren Kreis (NUTS-II Region) aus.

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Im Anschluss erhaltet ihr eure Betreiberkennung. Diese müsst ihr euch aber nicht merken, denn sie wird im Marktstammdatenregister mit eurem Benutzerkonto verknüpft. Erst wenn ihr eine Betreiberkennung habt, könnt ihr im letzten Schritt euer Balkonkraftwerk oder eure PV-Anlage anmelden.

Im nun dritten und für die Bundesnetzagentur letzten Schritt könnt ihr nun euer Balkonkraftwerk anmelden. Jede PV-Anlage wird als Einheit bezeichnet. Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine Einheit zur Stromerzeugung und die Art der Stromerzeugung ist die Solare Strahlungsenergie.

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Zunächst müsst ihr wieder eure PLZ, den Ort, die Straße und Hausnummer angeben. Das Bundesland und der Landkreis werden wieder automatisch ausgefällt. Auch die Gemeinde und der Gemeindeschlüssel wird vom System automatisch ausgefüllt.

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Nun müssen die geografischen Koordinaten eurer Anlage eingegeben werden. Auch dies geht mit dem Button Geokoordinaten aus den Adressdaten ermitteln vollautomatisch.

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Nun müssen die technischen Daten eures Balkonkraftwerkes eingegeben werden. Dazu gehören die Anzahl der Photovoltaikmodule sowie die Bruttoleistung der Anlage. Die Nettoleistung eurer Anlage wird mit 90% der Bruttoleistung berechnet. Denkt daran, dass ihr hier nicht über 0,6 kW (= 600W) kommen dürft, da ihr sonst aus der vereinfachten Anmeldung einer steckerfertigen Anlage bis 600 VA herausfallt.

Bei der zugeordneten Wechselrichterleistung gebt ihr 0,6 kW an und zwar auch dann wenn ihr einen stärkeren Wechselrichter habt, den ihr via Software auf 600 Watt begrenzt habt. Solltet ihr einen kleineren Wechselrichter oder weniger Module nutzen müsst ihr diese Werte natürlich an eure Anlage anpassen.

Über die Leistungsbegrenzung auf 70% der Anlage (nach EEG) müsst ihr euch keine Gedanken machen, da die Balkonkraftwerke keine Einspeisevergütung erhalten und daher auch nicht der Begrenzung nach dem EEG unterliegen.

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Die Ausrichtung eurer Anlage und der Neigungswinkel muss anschließend noch eingegeben werden.

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Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich in der Regel um eine Teileinspeisung, da ihr ja zuerst euren eigenen Energiebedarf deckt und nur ein ggf. anfallender Überschuss in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist wird. Die Einheit kann natürlich nicht vom Netzbetreiber ferngesteuert werden.

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Nun müsst ihr noch euren Netzbetreiber auswählen, an den ihr angeschlossen seit. Denkt daran, dass es sich hier nicht um den Stromanbieter handelt !

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Bei der installierten Leistung steht nun wieder die Bruttoleistung eurer Anlage. Keine Sorge, für die Balkonkraftwerk-Reglung spielt nur die Nettonennleistung eurer Anlage eine Rolle und die liegt in meinem Beispiel ja bei den erlaubten 600 VA (0,6 kW).

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Damit ist die Registrierung eures Balkonkraftwerkes im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur abgeschlossen. Ihr erhaltet nun eine MaStR-Nummer der Stromerzeugungseinheit (die obere der beiden Nummern). Diese Nummer benötigt ihr zur Anmeldung des Balkonkraftwerkes bei eurem Netzbetreiber.

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Vereinfachte Anmeldung des Balkonkraftwerkes bei eurem Netzbetreiber


Leider ist die Anmeldung von Netzbetreiber zu Netzbetreiber etwas anders. Ich kann euch hier Exemplarisch die Anmeldung bei meinem Netzbetreiber, der Schleswig-Holstein Netz AG zeigen.

In der Regel bieten die Netzbetreiber ein einfaches Formular zum Download an, mit dem ihr euer Balkonkraftwerk schnell anmelden könnt. Sucht dafür auf der Webseite eueres Netzbetreibers nach der Anmeldung für steckerfertige Anlagen bis 600 VA. Findet ihr das Formular bei eurem Netzbetreiber nicht, ruft ihr bei der Hotline an. Balkonkraftwerke sind eigentlich nicht mehr selten und die Hotline sollte Bescheid wissen.

Anleitung: Balkonkraftwerk anmelden

In meinem Fall konnte ich das ausgefüllte Formular direkt per E-Mail an den Netzbetreiber senden. Ihr werdet dann innerhalb einiger Zeit eine Antwort erhalten. Wenn ihr euch nicht sicher seid wer euer Netzbetreiber ist, könnt ihr dies hier herausfinden (einfach nach euer PLZ suchen).


Was tut mein Netzbetreiber mit meiner Anmeldung ?


In der Regel wird der Netzbetreiber prüfen, ob ihr bereits einen geeigneten Zähler verbaut habt. Das muss ein Zähler sein, der im Falle eines Überschusses nicht rückwärts zählen kann. Solltet ihr einen neuen Zähler benötigen, wird euch dieser kostenlos eingebaut. So ist es zumindest bei der Schleswig-Holstein Netz AG.


Kann mein Netzbetreiber die Anmeldung verweigern ?


Sofern ihr eure Anlage korrekt dimensioniert und angemeldet habt, kann euer Netzbetreiber die Anmeldung nicht verweigern. Ihr habt das Recht pro Haushalt ein Balkonkraftwerk bis 600 Watt Nettoleistung zu installieren. Natürlich müsst ihr euch dabei an alle gängigen Regeln der Elektronik halten.


Wie baut man ein Balkonkraftwerk ?


Wie ihr selbst ein Balkonkraftwerk bei euch installiert, zeigen wir euch in unserer Balkonkraftwerk Bauanleitung, die sich explizit auch an Anfänger richtet.



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VG-Wort

Kommentare (5)

Kommentar
Stefan (Team)
Geschrieben am09.01.2023
Warum sollte das nicht ok sein ? Du gibst bei der Anmeldung gegenüber der Bundesnetzagentur die NETTO-Leistung der/des Wechselrichters an. Die ist bei einem auf 600 W limitieren Wechselrichter eben 600 W. Meiner Meinung also regelkonform, bin allerdings kein Anwalt :)
Kommentar
Christian
Geschrieben am04.01.2023
Sehr schön erklärt!
Aber ist es wirklich in Ordnung, wenn der Anlagenbetreiber die Einspeiseleistung über das Menü des Wechselrichters auf 600W begrenzt? Diese Begrenzung kann schließlich jederzeit und recht schnell wieder geändert werden! Ich würde es trotzdem auch so machen und vermutlich machen es viele so.
Schließlich wird im Anmeldeverfahren des Netzbetreibers nicht von einer technisch maximalen Einspeiseleistung geredet. Von daher sehe ich das unproblematisch.
Kommentar
Rubuntu
Geschrieben am03.08.2022
Schöne Artikel! Danke für die investierte Zeit!
Kommentar
Stefan (Team)
Geschrieben am30.07.2022
Hehe, perfekt :)
Kommentar
Jonas
Geschrieben am29.07.2022
Das kam genau richtig.
Heute kam mein Wechselrichter und ich konnte meine Anlage in Betrieb nehmen und dank deiner Anleitung auch gleich anmelden.

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